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Die jüdische Gemeinde Geilenkirchen

Jüdische Gemeinde und ihre Synagoge

Vorgetragen aus Anlass der "Tour der Erinnerung" am 26. Januar 2014 auf dem Synagogenplatz in Geilenkirchen

Beginnen wir mit der Geschichte der jüdischen Bevölkerung in Geilenkirchen:
Aus Gerichtsakten ist nachzuweisen, dass bereits um das Jahr 1700 Juden in Geilenkirchen, Hünshoven und Bauchem gewohnt haben – Cain/Cahn, Falck, Abraham, Issac, Leiser und Jacobs.

In der vornapoleonischen Zeit war es Juden kaum möglich, Friedhofsgrundstücke als Eigentum zu erwerben; diese wurden von den Territorialherren oder den Städten zugeteilt oder auch entzogen. Gute Lagen waren selten: Die Friedhöfe befanden sich häufig weit von den Ortschaften entfernt.

Dennoch heißt es in einem Dekret des Landesherrn (Düsseldorf) Herzog Karl Theodor vom 7.5.1749, dass er der Judenschaft in Geilenkirchen gestattet, ihren Friedhof am Heinsberger Weg mit einem Graben und einer Hecke zu umgeben. Dem Vogt zu Geilenkirchen wird aufgetragen, "den von altersher vor dahiesigem Städtlein habenden Begräbnisplatz" dekretgemäß herrichten zu lassen.

Das kann nur bedeuten, dass es in Geilenkirchen schon lange vor 1749 eine jüdische Gemeinde gegeben hat, die zudem noch einen eigenen Friedhof – an der Heinsberger Straße – besessen haben muss. Sie war also gegenüber vielen anderen jüdischen Gemeinden wesentlich größer und privilegiert.

Auch lassen die Grabinschriften erkennen, dass es sich um eine integrierte, emanzipierte und um Akkulturation bemühte jüdische Gemeinde gehandelt haben muss. Früher war die Beschriftung der Grabstein in Hebräisch, im 19. Jahrhundert ging man aber auch hier – anders als in orthodoxen Gemeinden – zu zweisprachiger Beschriftung über, teils sogar zu rein deutscher Sprache.

Die Aufhebung des Napoleonischen „Schändlichen Dekretes“ (Die jüdische Gewerbetätigkeit wurde von der Erteilung staatlicher Patente beziehungsweise Konzessionen abhängig gemacht. Es wurden weitere Einschränkungen der Handelstätigkeit, des Kreditgeschäftes und der Niederlassungsfreiheit für die Juden festgelegt.) von 1808 durch den Rheinischen Landtag in Düsseldorf im Jahre 1843 und mit der Verkündung „Gesetz, die Verhältnisse der Juden betreffend“ aus dem Jahre 1847 durch den preußischen Landtag und König Friedrich Wilhelm gaben den Juden volle rechtliche Gleichstellung mit den Christen mit gleichen Rechten und Pflichten einschl. der Wehrpflicht und auch im Bereich des Wirtschaftslebens entfallen alle Diskriminierungen. Bis dahin mussten sie jährliche „Handelspatente“ neu erwerben.

Überhaupt hatten die Juden im Laufe vieler Jahrhunderte seit dem frühen Mittelalter unter vielen Restriktionen zu leiden. Schlimme Pogrome gab es häufiger, bei (Pest-) Epidemien und sonstigem Unheil waren die Juden immer die Sündenböcke, die verantwortlich gemacht und dafür verfolgt wurden.

Handwerkliche Berufe waren ihnen untersagt; sie durften nur in bestimmten Bereichen einer Stadt wohnen, mussten als „Schutzjuden“, sogenannte „vergleidete Juden“, für freies Geleit/Wohnen zahlen, mussten dem Landesherrn jährlich Abgaben machen und sowohl für ihre Erwerbstätigkeit zusätzlich bezahlen also auch bei Geburten, Beschneidungen, Heiraten und Sterbefällen. Ihre Ansiedlung auf dem Lande war auch eine Folge der Vertreibung aus den Städten.

Vorherrschend waren traditionelle Berufe, auf die die Juden durch jahr-hunderte lang geltende Verbote verwiesen waren: Metzgerei, Vieh- und Pferdehandel, Handel mit Getreide, Samen und Futtermitteln, Kreditvergabe. Seit Beginn der Emanzipation durften Juden ohne Einschränkungen Häuser und Grundstücke erwerben.

Geilenkirchener Synagoge

Nun zur Geilenkirchener Synagoge:

Im Mai 1869 wurde das Grundstück von ca. 1670 m², das sich im Besitz der jüdischen Familien Cahen und Frenkel befand, neu aufgeteilt:

ca. 1183 m² gingen in den Besitz der jüdischen Gemeinde über, 243 m² behielten die Familie Salomon Frenkel und 242 m² erwarben die Familie Hoven.

In den Katasterunterlagen von 1870 sind Synagoge und jüdische Schule eingetragen, so dass man davon ausgehen kann, dass die beiden Gebäude in den Jahren 1869 u. 1870 errichtet wurden. Am 1. September 1869 ist die Synagoge eingeweiht worden, wie aus Bericht der jüdischen Zeitschrift „Israelit“ vom 13. September 1894 anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen hervorgeht. Zitat aus: „Jüdisches Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen“:

»Vergangenen Samstag, den 1. September, wurde hier das 25jährige Bestehen der Synagoge gefeiert. Freitag Abend und Samstag Morgen fanden feierliche Gottesdienste statt, bei welchen der gut geschulte Synagogen-Chor eifrig mitwirkte. Herr Lehrer Frohmann hielt zur Feier des Tages eine schöne Festpredigt, welche so ergreifend war, daß fast kein Auge trocken blieb. Auch machte die innere Ausschmückung der Synagoge auf Jedermann einen guten Eindruck. …

Beweis ist auch ein Foto, das mir Herr Meir Baum (früher: Otto Baum) in Israel zur Verfügung gestellt hat. Es zeigt die Familie Baum anlässlich der Bar Mizwa (entspricht etwa Firmung oder Konfirmation) von Ludwig Baum im Jahre 1919 und der gleichzeitigen Feier des 50jährigen Bestehens der Synagoge. Herrn Baums Großvater Josef Baum war zu dieser Zeit Vorsitzender der Synagogengemeinde des Kreises Geilenkirchen-Heinsberg-Erkelenz.

Leider sind (Zeitungs-) Berichte und Unterlagen im 2. Weltkrieg verloren gegangen, so dass über die Einweihung keine schriftlichen Nachweise mehr vorliegen. Solche Berichte von Synagogeneinweihungen fanden sich damals normalerweise in den Tageszeitungen und die Anwesenheit der örtlichen Honoratioren, des katholischen Pfarrers, des Bürgermeisters, des Stadtrats und des Landrats; etc. war zur Selbstverständlichkeit geworden, ein Zeugnis für die Anerkennung u. Integration der jüdischen Bevölkerung in der Stadt.

Um diese Zeit wurden in unserem Raum viele Synagogen errichtet, auch, weil durch die Emanzipation (Gesetze) inzwischen Teile der jüdischen Bevölkerung zu einem (bescheidenen) Wohlstand gekommen waren und die Anzahl der Gemeindemitglieder gewachsen war.

Um diese Zeit wurden Synagogen u. a. errichtet in:
1841 in Titz-Rödingen, 1862 in Aachen u. Jülich, 1867 in Neuß, 1872 in Düren, 1879 in Grevenbroich-Hülchrath.

Die Geilenkirchener Synagoge war im Vergleich mit vielen anderen Synagogen von Dörfern und kleineren Städten groß und prachtvoll.

Erbaut wurde sie im neoromanischen Stil, ähnlich den Kirchen, eine Ausdrucksweise mit der jüdische Gemeinden ihren Integrationswillen zeigten. So entstanden vielerorts Synagogen nach ihrem bedeutendsten Vertreter, dem jüdischen Architekten Edwin Oppler (1831 in Oels/ Schlesien geboren und 1880 in Hannover verstorben), die sich im Außenbau von Kirchenbauten hauptsächlich durch spezifische Symbole wie den Davidstern auf der Kuppel, Dekalogtafeln über dem Eingang und den beiden Türmchen (wie hier in Geilenkirchen) oder hebräische Inschriften unterschieden.
Dieser neoromanische Baustil trat erst wieder in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts in großer Zahl auf und wurde dann zum fast verbindlichen Stil für den Synagogenbauallgemein.

Es gab daneben auch Architekten und jüdische Gemeinden, die die Meinung vertraten, die Synagogenbauten hätten als Ausdruck des Strebens der Juden nach einem eigenen, als spezifisch jüdisch empfundenen Baustil zu gelten.

Dieser nahm vor allem „neoislamische", „orientalische" oder, wie es zeitgenössisch oft hieß, „maurische" Formen auf. Man bezog sich dabei auf die Herkunft der Juden aus dem „Orient". Synagogen im „neoislamischen" Stil zeigten „maurische" Bögen (Hufeisenbögen) an Fenstern und Türen, „gestreiftes" Mauerwerk, Zinnen und minarettähnliche Türmchen.

Die Geilenkirchener Synagoge hat in ihrem äußeren Baustil viele Ähnlichkeiten mit dem Äußeren der evangelischen Kirche in Hünshoven, die vom Aachener Baumeister Gustav Faulenbach entworfen und 1865 erbaut worden ist, vier Jahre vor der Synagoge.

Auf die Ähnlichkeiten hat Herr Meir Baum (früher Otto Baum aus Bauchem, 86 Jahre alt), jetzt in Israel wohnend, uns aufmerksam gemacht.

Die Synagoge ist ein Ort der Versammlung der Gemeinde, des Gottesdienstes und der religiösen Unterweisung; sie ist kein Sakralbau wie eine katholische Kirche. Dort wird auch kein Opfer vollzogen wie einst im Tempel in Jerusalem. Deshalb besitzt die Synagoge auch keinen Altar. Charakteristisch für die Synagoge ist der Wortgottesdienst: die Lesung aus der Tora (Tora-Rollen enthalten die fünf Bücher Mose), die Schriftdeutung und die Gebete. Die mit Tora-Mantel, Tora-Krone und Zeiger „angezogene" Tora-Rolle wird in dem an der Ostwand, häufig in einer Nische aufgestellten hölzernen Tora-Schrein aufbewahrt, der mit einem Tora-Vorhang (Parochet) geschmückt ist. Nach der Lesung wird die Tora-Rolle wieder in den Tora-Schrein zurückgestellt. So muss es wohl auch in Geilenkirchen gewesen sein.
Herr Baum erzählte, dass Kinder beim Einwickeln der Torarollen helfen durften und er immer an seinem Geburtstag zu diesen Helfern gehörte. Fotos und Beschreibungen vom Innern der Synagoge existieren leider nicht mehr.

In der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die Geilenkirchener Synagoge zerstört, wie in vielen anderen Orten und Städten Deutschlands auch. Gleichzeitig wurden jüdische Häuser und Geschäfte demoliert und geplündert, jüdische Mitbürger aus ihren Wohnungen und Häusern herausgetrieben, geschlagen und sogar ermordet. Die Geilenkirchener jüdischen Mitbürger wurden auf dem Marktplatz zusammengetrieben, teils nur dürftig bekleidet, und von SA-Leuten bewacht. Reaktionen des Mitgefühls oder der Hilfe für die Verfolgten konnten nicht beobachtet werden, so Friedrich Cappel in seinem Buch: Menschen zwischen Kreuz und Hakenkreuz – Geist und Ungeist / Widerstand und Anpassung.

Elfi Pracht beschreibt das Geschehen um die Zerstörung der Geilenkirchener Synagoge in ihrem Buch JÜDISCHES KUTLTURERBE IN NORD-RHEIN-WESTFALEN wie folgt:

Über die Zerstörung des Gotteshauses sind wir dagegen recht gut informiert, da 1949 vor dem Schwurgericht des Landgerichts in Aachen ein Prozeß stattfand, mit dem der Versuch einer Sühne der Pogromverbrechen in Geilenkirchen und Heinsberg unternommen wurde. Hauptangeklagter war Konrad Volm, früher NSDAP-Kreisleiter des Kreises Geilenkirchen, Mitglied des Reichtags und von 1943 bis 1945 Bürgermeister von Frechen. Er wurde schließlich zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, der stellvertretende Ortsgruppenleiter von Geilenkirchen mußte für vier Monate hinter Gitter, die anderen beiden Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 hatte Kreisleiter Volm persönlich die Feuersirene in Gang gesetzt; Feuerwehrleute, Polizeibeamte und Angehörige von Parteigliederungen sammelten sich daraufhin vor dem Rathaus. Hier erklärte Volm, daß eine »Judenaktion« überall im Reich durchgeführt würde und die Synagogen brennen müßten. Auf Einwendungen der Feuerwehrleute, die eine Gefahr für die benachbarten Häuser sahen – in der jüdischen Schule wohnte inzwischen eine »arische« Familie – , meinte Volm: »Herrschaften, nicht so ängstlich sein«. Daraufhin begab man sich ohne Löschgeräte zur Synagoge, wo auch schon Angehörige des Reichsarbeitsdienstes eingetroffen waren. Außerdem hatte sich eine Menge Neugieriger vor dem Gotteshaus versammelt. Eine Gruppe unter Volms Leitung drang nun gewaltsam in die Synagoge ein. Die Fenster und Lampen wurden zerschlagen, Einrichtungsgegenstände, vor allem Stühle und Betbänke, wurden zertrümmert und in der Mitte des Gotteshauses auf einen Haufen geworfen. Volm ließ Metallgegenstände aus der Synagoge entfernen. Er selbst beteiligte sich an der Zerstörung des großen Kronleuchters. Schließlich wurden die Möbeltrümmer in Brand gesetzt – von wem, konnte nicht ermittelt werden. Inzwischen räumte der Arbeitsdienst die Inneneinrichtung des Schulgebäudes aus und plazierte diese Gegenstände vor die Synagoge: »Als schließlich gegen Morgen auf ungeklärte Weise der Dachstuhl der Synagoge Feuer gefangen hatte, wurden von den Feuerwehrleuten Löschgeräte herbeigeschafft. Der Brandherd wurde jedoch auch diesmal nicht bekämpft, sondern nur die angrenzenden Gebäude unter Wasser gehalten, sodaß der Dachstuhl völlig ausbrannte und schließlich einstürzte.« Die Front der Synagoge wurde auf Befehl des Kreisleiters und des stellvertretenden Ortsgruppenleiters niedergelegt. Das übrige Mauerwerk erwies sich als zu widerstandsfähig; einige Tage später haben Reichsarbeitsdienstleute das Bauwerk abgerissen. Das Schulgebäude ist während des Krieges durch Bomben zerstört worden.

Alles Mauerwerk und die Ruinenreste wurden durch Reichsarbeitsdienstleute entfernt, wie alte Stadtfotos beweisen. Wohin? Der Ort ist bisher unbekannt geblieben.

Synagoge Steine Synagoge Steine

Nicht alle Steine sind verschwunden. Hier liegt einer, der noch etliche Geschwister hat, die alle hier ihren angestammten Platz im Licht der Öffentlichkeit wieder erlangen möchten und werden.

Berichte von Zeitzeugen, die diese schlimmen Ereignisse selbst als Kinder erlebt haben, können Sie morgen (Montag) Abend um 19 Uhr in einer Filmpräsentation in den BBS, Berliner Ring 48-54, sehen und hören.

Am 26. Januar 1939 musste der Vorstand der jüdischen Gemeinde, Hermann Dahl aus Hünshoven – für die 6 Mitglieder der Familie werden im Juni d. J. „Stolpersteine“ verlegt – das Synagogengrundstück und das Schulgebäude an die Zivilgemeinde verkaufen.

Seit 21. November 1982 erinnert ein Gedenkstein, gestiftet von Hermann und Christel Wassen, an die Synagoge. Während der Umbauphase der Stadthalle fand er vorübergehend Platz auf dem Ehrenfriedhof hinter St. Marien. Am 4. August 1985 ist er an seine frühere Stelle zurückgekehrt, die dann auf Antrag von Herrn Wassen durch Beschluss des Stadtrates vom 7. Mai 1986 in „Synagogenplatz“ umbenannt wurde.
Eines können wir aber am Schluss feststellen: das „1000jährige Reich“ hat 12 Jahre nicht überlebt.

Unsere jüdischen Mitbürger und das Erbe, das sie uns hinterlassen haben, ist nicht mit dem NS-Regime untergegangen – trotz Holocaust. Sie waren und sind ein nicht unbedeutender Teil unserer Geschichte und wir sind verpflichtet ihr Andenken zu bewahren und uns ihrer zu erinnern.

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